Gefördert werden Spiel- und Dokumentarfilme mit abendfüllender Spiellänge sowie Koproduktionen. Antragsberechtigt sind künstlerisch und wirtschaftlich ausreichend qualifizierte und erfahrene unabhängige Filmproduktionsunternehmen mit einer Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Österreich, die in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung mindestens einen vergleichbaren Referenzfilm (programmfüllender Kinofilm) in einem EU-Mitgliedsland oder einem anderen EWR-Land hergestellt und kommerziell angemessen verwertet haben.
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