EU

Gefördert werden Verlage für die Übersetzung qualitativ hochwertiger literarischer Werke aus Europa (vorrangig von Autor_innen, die den Literaturpreis der Europäischen Union gewonnen haben), für deren Verbreitung und für das Erreichen neuer Publikumsgruppen.
Förderhöhe: Zweijahresprojekte (3–10 Werke) max. 100.000 Euro, max. 50 % der förderbaren Kosten; Mehrjahresprojekte (5–10 Werke) max. 100.000 Euro/Jahr, max. 50 % der förderbaren Kosten
TERMINE     Jährliche Einreichtermine für Zweijahresprojekte (Anfang Feber), für Mehrjahresprojekte alle 3–4 Jahre

Schwerpunkt:

Gefördert werden transnationale Projekte, an denen sich mehrere Organisationen aus mehreren Ländern beteiligen. Eine Kofinanzierung (z. B. durch die Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts, durch andere öffentliche oder private Stellen oder durch Eigenmittel) ist erforderlich.

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