Die für alle Kulturagenden in der Hauptsache zuständige Förderstelle ist die Kulturabteilung des Landes Tirol. Prinzipiell gilt, dass die Kulturabteilung des Landes kulturelle Vorhaben nicht zur Gänze fördert und es daher notwendig ist, sich auch um andere Fördermittel (z.B. von Gemeinden oder Bund) sowie um Sponsoring und Eigenmittel zu bemühen. Bei Jahresansuchen sollten Budgetsprünge aufgrund einer Änderung, Erweiterung oder Vertiefung der Aktivitäten im Ansuchen erklärt und dargestellt werden.
Malerei & Zeichnungen
Die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG vergibt im Frühjahr 2020 zum neunten Mal den RLB Kunstpreis für bildende Kunst, der mit insgesamt 18.000 Euro dotiert ist.
Bis zum 15. Dezember 2019 können sich Tiroler Künstlerinnen und Künstler bis zum 40. Lebensjahr ausschließlich online unter www.rlb-kunstbruecke.at dafür bewerben.
Die Kulturförderung umfasst jährlich einen Betrag von ca. € 70.000,00. Dieser Betrag versteht sich als Richtschnur und kann fallweise unter- oder überschritten werden, je nach Gehalt der eingereichten Projekte. Die Förderung erfolgt nicht nach dem Gießkannenprinzip.
Die Förderung soll einen Beitrag für die Umsetzung eines Projektes leisten. Denkbar ist aber auch die überwiegende oder gar vollständige Finanzierung eines Projektes, wenn es förderungswürdig erscheint.
Förderansuchen sind bis jeweils 31. März an den Verein zu richten.
Der Verein
Das Land Vorarlberg wird 2018 wieder Werke zeitgenössischer Kunst von in Vorarlberg geborenen, lebenden und tätigen Künstlerinnen und Künstler ankaufen. Diese Ankäufe umfassen die Bereiche Zeichnung, Malerei, Fotografie, Skulpturen, Objekte, Keramik, Video, etc.. Die Ankaufsbevollmächtigten bzw. die Kunstkommission des Landes Vorarlberg entscheiden über die Bewerbungen per Antragsformular.
Kontakt der Kulturabteilung
Förderung Kunst und Kultur: Kärntner Kulturchannel (Land Kärnten)
Neu: Orgelförderung, Museumsförderung, Verlagsförderung, Förderung von Kunst und Kultur, Förderung Volkskultur, Filmförderung
https://www.kulturchannel.at/foerderungen/foerderungen-land-kaernten/
Subventionsansuchen sind laufend möglich, bei der Museenförderung ist die Bewerbungsfrist der 31. Oktober für das Folgejahr!
Eine Kulturförderung kann von Personen, Vereinen und Organisationen beantragt werden. Als Grundlage für die Gewährung von Förderungen dienen die Richtlinien der Stadt Feldkirch für die Gewährung von Fördermitteln (Subventionsordnung) vom 28.5.1991.
Arten der Förderung:
Die Stadt Dornbirn fördert in Dornbirn ansässige und/oder tätige Kulturproduzenten, Kunstschaffende, Kulturveranstalter, kulturelle Einrichtungen, Vereinigungen, Vereine, Initiativen und Projekte in finanzieller, organisatorischer, ideeller und materieller Hinsicht. Hierzu werden Anfragen und Ansuchen geprüft, bewertet und für die politische Beschlussfassung in den zuständigen Gremien vorbereitet.
Das Land Vorarlberg unterstützt Vorarlberger Künstlerinnen und Künstler mit folgenden Stipendien:
Basierend auf dem Vorarlberger Kulturförderungsgesetz können Kultureinrichtungen und -verantstalter, Verbände, Vereine und Einzelpersonen für Jahresbeiträge und Einzelprojekte um Förderung bei der Vorarlberger Landesregierung / Abteilung Kultur ansuchen.
Dotierung: 7.000 Euro Kunststipendium, 3.000 Euro Kunstförderstipendium
Zur Förderung der Innsbrucker Kunstszene vergibt die Stadt Innsbruck seit 2014 jährlich zwei Stipendien im Bereich Bildende Kunst. Sie dienen der Förderung von Innsbrucker bildenden KünstlerInnen, die dadurch die Möglichkeit erhalten sollen, sich intensiv ihrer künstlerischen Arbeit widmen zu können.