Musik

Teilfinanzierung von Investitionen in Baumaßnahmen und Ausstattung für Kultureinrichtungen der Bereiche Musik und darstellende Kunst sowie Festspielstätten in Österreich, die bereits Förderungen bekommen. Die Entscheidung über eine Förderung wird von der Abteilung II/2 des Bundeskanzleramts in Abstimmung mit regionalen Gebietskörperschaften getroffen.

TERMINE     Antragstellung jederzeit möglich

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von Festspielen und ähnlichen Saisonveranstaltungen in Österreich. Die Entscheidung über eine Förderung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

TERMIN     31. Jänner

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von künstlerischen Programmen österreichischer Konzertveranstalter_innen,
Orchester und Musikensembles mit überregionaler Bedeutung; keine Einzelkonzerte. Eine
Einreichung von Projekten, die von Einrichtungen koproduziert werden, die bereits eine
Förderung für das Jahresprogramm erhalten, ist nicht möglich. Die Entscheidung über die
Vergabe des Zuschusses wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

TERMIN     mindestens 3 Monate vor Projektbeginn

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung des künstlerischen Programms österreichischer Konzertveranstalter_innen.
Die Entscheidung über die Förderung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.
TERMIN     15. Oktober für das Folgejahr

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung des künstlerischen Programms österreichischer Orchester und Musikensembles. Die Entscheidung über die Förderung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.
TERMIN     15. November für das Folgejahr

Schwerpunkt:

Mit dem Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger werden transnationale Projekte unterstützt, die die Programmziele sowie
•     den Informationsstand über die Europäische Union, ihre Geschichte und Vielfalt vermitteln
•     die Unionsbürger_innenschaft und die Voraussetzungen für eine demokratische Bürger_innenbeteiligung auf Unionsebene fördern

Gefördert werden transnationale Projekte, an denen sich mehrere Organisationen aus mehreren Ländern beteiligen. Eine Kofinanzierung (z. B. durch die Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts, durch andere öffentliche oder private Stellen oder durch Eigenmittel) ist erforderlich.

Es werden partizipative Projekte und Aktivitäten der kulturellen Bildung mit Schulen in ganz Österreich konzipiert, beratend und organisatorisch begleitet und gefördert. Ziel ist es, eine aktive Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit  zeitgenössischen Kunst- und Kulturformen zu ermöglichen.
TERMINE     laut Ausschreibungen

Jährlich werden 50 ein- bis dreimonatige Residence-Stipendien für Künstler_innen aus anderen Ländern für Arbeitsaufenthalte in Österreich vergeben. Das Residence-Programm verfolgt damit das Ziel, innerhalb Österreichs das Interesse und die Auseinandersetzung mit dem Kultur- und Kunstschaffen anderer Länder zu wecken. Residencies gibt es in den Sparten bildende Kunst, künstlerische Fotografie, Video- und Medienkunst, Komposition, Literatur und literarische Übersetzung sowie für interdisziplinäre Kunst. Außerdem gibt es Stipendien für Kunst- und Kulturvermittler_innen.

SKE-Mittel der LSG werden verwendet für soziale und kulturelle Zwecke im bereich Produzent_innen und Interpret_innen.

Schwerpunkt:

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