Musiktheater

Teilfinanzierung, Reise- und Aufenthaltskostenzuschüsse für Auslandsaufenthalte österreichischer Expert_innen, Künstler_innen, und Ensembles sowie für Österreich-Aufenthalte solcher Personen oder Gruppen aus dem Ausland. Für die Entscheidung wird gegebenenfalls ein Beiratsgutachten eingeholt.

TERMINE     Antragstellung jederzeit möglich

Jährlich bis zu 35 Stipendien (7.800 Euro) für junge Künstler_innen (unter 35) aus den Bereichen Musik und darstellende Kunst zur Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
TERMIN     Antragstellung laut Ausschreibung

Teilfinanzierung der Fortbildung von Kunstschaffenden in den Bereichen Musik und darstellende Kunst.
Die Entscheidung über die Vergabe eines Fortbildungskostenzuschusses wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

TERMIN     mindestens 3 Monate vor Fortbildungsbeginn

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von Investitionen in Baumaßnahmen und Ausstattung für Kultureinrichtungen der Bereiche Musik und darstellende Kunst sowie Festspielstätten in Österreich, die bereits Förderungen bekommen. Die Entscheidung über eine Förderung wird von der Abteilung II/2 des Bundeskanzleramts in Abstimmung mit regionalen Gebietskörperschaften getroffen.

TERMINE     Antragstellung jederzeit möglich

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von Festspielen und ähnlichen Saisonveranstaltungen in Österreich. Die Entscheidung über eine Förderung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

TERMIN     31. Jänner

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von Projekten österreichischer Theater sowie freier Performance- und Theaterschaffender. Im Falle von Koproduktionen wird jene Einrichtung gefördert, die die Produktionsrechte hält. Eine Einreichung von Projekten, die von Einrichtungen koproduziert werden, die bereits eine Förderung für das Jahresprogramm erhalten, ist nicht möglich. Die Entscheidung über die Vergabe des Zuschusses wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.

Termine      Anträge können gestellt werden bis:

Mit dem Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger werden transnationale Projekte unterstützt, die die Programmziele sowie
•     den Informationsstand über die Europäische Union, ihre Geschichte und Vielfalt vermitteln
•     die Unionsbürger_innenschaft und die Voraussetzungen für eine demokratische Bürger_innenbeteiligung auf Unionsebene fördern

Gefördert werden transnationale Projekte, an denen sich mehrere Organisationen aus mehreren Ländern beteiligen. Eine Kofinanzierung (z. B. durch die Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts, durch andere öffentliche oder private Stellen oder durch Eigenmittel) ist erforderlich.

Es werden partizipative Projekte und Aktivitäten der kulturellen Bildung mit Schulen in ganz Österreich konzipiert, beratend und organisatorisch begleitet und gefördert. Ziel ist es, eine aktive Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit  zeitgenössischen Kunst- und Kulturformen zu ermöglichen.
TERMINE     laut Ausschreibungen

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