Architektur

Arbeits- und Projektstipendien für die Vorbereitung, Konzeptualisierung und Realisierung
künstlerischer Projekte im In- und Ausland aus den Bereichen bildende Kunst, Architektur,
Design, Fotografie, Video- und Medienkunst. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf
Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.
TERMINE     Anträge können gestellt werden bis: 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November

Teilfinanzierung von Projekten in den Bereichen bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst im In- und Ausland und von Publikationen. Die Entscheidung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats gefällt.
TERMINE     4 Antragstermine im Jahr: 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November

Teilfinanzierung von Jahresprogrammen in den Bereichen bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst. Die Entscheidung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats gefällt.
TERMIN     15. Oktober des Vorjahres

Mit dem Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger werden transnationale Projekte unterstützt, die die Programmziele sowie
•     den Informationsstand über die Europäische Union, ihre Geschichte und Vielfalt vermitteln
•     die Unionsbürger_innenschaft und die Voraussetzungen für eine demokratische Bürger_innenbeteiligung auf Unionsebene fördern

Gefördert werden transnationale Projekte, an denen sich mehrere Organisationen aus mehreren Ländern beteiligen. Eine Kofinanzierung (z. B. durch die Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts, durch andere öffentliche oder private Stellen oder durch Eigenmittel) ist erforderlich.

Es werden partizipative Projekte und Aktivitäten der kulturellen Bildung mit Schulen in ganz Österreich konzipiert, beratend und organisatorisch begleitet und gefördert. Ziel ist es, eine aktive Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit  zeitgenössischen Kunst- und Kulturformen zu ermöglichen.
TERMINE     laut Ausschreibungen

Gefördert werden Projekte mit maximal 2.000 Euro. Honorarkosten sind nur in Ausnahmefällen abrechenbar. Antragsberechtigt sind alle ÖH-Mitglieder (Studierende an einer Universität, Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Privatuniversität in Österreich). Die Entscheidung wird in einem Ausschuss gefällt.
TERMINE     Anträge müssen spätestens sieben Werktage vor den Sitzungen des zuständigen Ausschusses gestellt werden, die in der Regel zu Beginn und Ende eines Semesters stattfinden.
 

Gefördert werden Projekte von jungen Menschen bzw. Jugendlichen und jungen Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren mit „Rat und Tat“ sowie bis zu 500 Euro. Bedingung: Die Projekte müssen kreativ und innovativ sein, neue Räume öffnen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt beitragen, das Miteinander fördern und in Österreich stattfinden. Vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Jugendinfo vereinbart werden. Die Entscheidung wird
von einer Jury getroffen.

Die auslandskulturellen Agenden des BMEIA werden durch österreichische Kulturforen in 29 Städten umgesetzt. Die Kulturforen verstehen sich als Servicestellen für Kulturschaffende und Wissenschaftler_innen aus Österreich. Sie entwickeln lokal abgestimmte Programme und Projekte mit Institutionen aus den Bereichen Kultur und Wissenschaft in ihrem jeweiligen Gastland. Und sie unterstützen Kulturschaffende und Kulturinstitutionen bei ihren Bemühungen im Aufbau von Kontakten und Netzwerken im und ins Ausland.

Gefördert werden innovative kulturelle oder wissenschaftliche Projekte im In- und Ausland mit kulturpolitischem Inhalt sowie zur Verankerung außenpolitischer und auslandskulturpo- litischer Zielsetzungen in der breiteren öffentlichen Wahrnehmung. Die Antragstellung erfolgt 59formlos mit detaillierter Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan.
TERMINE Antragstellung jederzeit möglich

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