Gefördert werden Projekte mit maximal 2.000 Euro. Honorarkosten sind nur in Ausnahmefällen abrechenbar. Antragsberechtigt sind alle ÖH-Mitglieder (Studierende an einer Universität, Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Privatuniversität in Österreich). Die Entscheidung wird in einem Ausschuss gefällt.
TERMINE Anträge müssen spätestens sieben Werktage vor den Sitzungen des zuständigen Ausschusses gestellt werden, die in der Regel zu Beginn und Ende eines Semesters stattfinden.
eigener Schwerpunkt
Gefördert werden Entwicklung oder Durchführung von innovativen Maßnahmen, besonderen Aktivitäten oder Initiativen zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich. Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger_innen und natürliche Personen mit ständigem Aufenthalt in Österreich sowie juristische Personen (z. B. Vereine) mit Sitz in Österreich.
Natürliche Personen als Antragsteller_innen können Zuwendungen in der Höhe von maximal 1.000 Euro erhalten. Für Organisationen beläuft sich die Summe auf maximal 15.000 Euro.
Gefördert werden Projekte von jungen Menschen bzw. Jugendlichen und jungen Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren mit „Rat und Tat“ sowie bis zu 500 Euro. Bedingung: Die Projekte müssen kreativ und innovativ sein, neue Räume öffnen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt beitragen, das Miteinander fördern und in Österreich stattfinden. Vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Jugendinfo vereinbart werden. Die Entscheidung wird
von einer Jury getroffen.
Die auslandskulturellen Agenden des BMEIA werden durch österreichische Kulturforen in 29 Städten umgesetzt. Die Kulturforen verstehen sich als Servicestellen für Kulturschaffende und Wissenschaftler_innen aus Österreich. Sie entwickeln lokal abgestimmte Programme und Projekte mit Institutionen aus den Bereichen Kultur und Wissenschaft in ihrem jeweiligen Gastland. Und sie unterstützen Kulturschaffende und Kulturinstitutionen bei ihren Bemühungen im Aufbau von Kontakten und Netzwerken im und ins Ausland.
Gefördert werden innovative kulturelle oder wissenschaftliche Projekte im In- und Ausland mit kulturpolitischem Inhalt sowie zur Verankerung außenpolitischer und auslandskulturpo- litischer Zielsetzungen in der breiteren öffentlichen Wahrnehmung. Die Antragstellung erfolgt 59formlos mit detaillierter Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan.
TERMINE Antragstellung jederzeit möglich
Gefördert werden periodische Druckschriften (Zeitschriften), die mindestens viermal und höchstens vierzigmal pro Jahr erscheinen, sich überwiegend mit politischen, kulturellen oder weltanschaulichen Themen befassen, die mindestens zur Hälfte zum Verkauf angeboten werden (max.
Gefördert werden Kinobetriebe in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen im Rahmen der Kinoreferenzförderung (Zuschüsse bis zu 12.000 Euro pro Jahr für Kinos, die in mind. 40 % ihrer Vorführungen des Vorjahres österreichische und andere europäische Filme spielten) und der Förderung kinokultureller Projekte (Unterstützung von Aktionen, Kinos als Orte kulturellen Erlebens in Wien zu verankern). Über die Vergabe von Förderungen entscheidet die Geschäftsführung des Filmfonds Wien. Im Bereich der Förderung kinokultureller Projekte lässt sich diese von einem Fachgremium beraten.
Gefördert werden Maßnahmen, welche in besonderer Weise zur Stärkung des Film- und Medienstandorts Wien und zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen, in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Über die Förderung entscheidet die Geschäftsführung des Filmfonds Wien, wobei sich dieser dabei durch Fachleute beraten lassen kann.
Gefördert wird die Verwertung eines in der Herstellung geförderten Films hinsichtlich ihrer Auswertung im Kino in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 40.000 Euro sowie mit erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50.000 Euro, wenn ein Eigenanteil in mindestens derselben Höhe eingebracht wird. Über die Förderung entscheidet die Geschäftsführung des Filmfonds Wien.
Gefördert werden Maßnahmen zur Präsentation eines in der Herstellung geförderten Films im In- und Ausland, insbesondere seine Teilnahme an internationalen Messen, Festivals und Wettbewerben, in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 20.000 Euro. Über die Förderung entscheidet der Filmfonds Wien.