eigener Schwerpunkt

Der Filmfonds Wien belohnt die erfolgreiche Verwertung von ihm geförderter Filme mit so genannten Referenzmitteln: Wer den erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschuss nach Abdeckung des Eigenanteils teilweise oder zur Gänze zurückzahlt, erhält für ein Folgeprojekt einen erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschuss in vierfacher Höhe der tatsächlich erfolgten Rückzahlung. Über die Förderung entscheidet der Filmfonds Wien.

Schwerpunkt:

Gefördert werden die Herstellung eines fiktionalen Serienformats in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 450.000 Euro (Höchstbetrag pro Staffel), die Herstellung von Spielfilmen mit bis zu 200.000 Euro, dokumentarische Formate mit bis zu 100.000 Euro. Über die Förderung entscheidet der Filmfonds Wien.

Schwerpunkt:

Gefördert werden Vereine, Projekte und Initiativen im Bereich der außerschulischen Kinder und Jugendarbeit sowie der Erwachsenenbildung. Nicht gefördert werden Kunst- und Kulturaktivitäten im Bereich der Erwachsenenbildung.
 
Förderhöhe: bis zu 5.000 Euro für Kleinprojekte, über 5.000 Euro für grundlegende Aktivitäten von Vereinen und Initiativen
 
TERMINE Ansuchen müssen mindestens acht Wochen vor Projektbeginn gestellt werden. Einreichung von Angeboten im Musikausbildungsbereich für das kommende Schuljahr: bis 1. Mai des laufenden Schuljahres.

Die Magistratsabteilung 17 (Integrations- und Diversitätsangelegenheiten) fördert Projekte, Maßnahmen und Initiativen in Wien, die zur Integration beitragen. Jedes Jahr werden zudem besondere Förderschwerpunkte festgelegt. Die Entscheidung über die Förderung wird in der MA 17 gefällt.
 
Förderhöhe: Kleinprojekte bis 5.000 Euro und Großprojekte mit über 5.000 Euro

Schwerpunkt:

Die Frauenabteilung der Stadt Wien (MA 57) fördert frauen- und genderspezifische Aktivitäten, die ihre Wirkung auf Wien beziehen.
Das Förderwesen ist orientiert an der Verwirklichung von Maßnahmen zur Erreichung von Prävention, Intervention und Nachhaltigkeit. Die Teilnahme an Angeboten geförderter Vereine muss für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer freiwillig sein und ohne Verpflichtungen erfolgen.

Schwerpunkt:

Die Magistratsabteilung 17 (Integrations- und Diversitätsangelegenheiten) fördert Projekte und Initiativen, die Diskriminierungen von Lesben, Schwulen und Transgenderpersonen aufzeigen, diskriminierte Menschen unterstützen, die gesellschaftliche Teilhabe homosexueller Menschen und Transgenderpersonen fördern und die gesellschaftliche Bewusstseinsbildung positiv beeinflussen.
 
Über die Förderung entscheidet die MA 17.
 
Höhe der Förderung: maximal 5.000 Euro
 

Schwerpunkt:

SHIFT ist ein Programm zur Förderung innovativer Kunst. Gefördert werden Projekte, die an dezentralen Orten künstlerische und kulturelle Impulse setzen und zumindest eine der in der Ausschreibung angeführten Zielsetzungen erfüllen. Die Umsetzung der Projekte muss im Zeitraum Jänner 2019 bis Juni 2020 erfolgen.

Die KÖR Kunst im öffentlichen Raum GmbH hat die Aufgabe, den öffentlichen Raum der Stadt Wien mit permanenten bzw. temporären künstlerischen Projekten zu beleben. KÖR wickelt künstlerische Projekte ab, erteilt Aufträge an Künster_innen, lobt künstlerische Wettbewerbe für Projekte im öffentlichen Raum aus, vergibt auch Förderungen an Künstler_innen bzw. Projektträger_innen und setzt damit verbundene Tätigkeiten (Symposien, Publikationen, Vermittlungsprogramme u. a.) um.

In Zusammenarbeit mit der IG Übersetzerinnen Übersetzer werden Arbeits- und Reisestipendien in der Höhe von 370 bis 1.800 Euro monatlich bzw. 7.300 Euro jährlich an Übersetzer_innen mit persönlichem Bezug zu Wien vergeben, um Projekte zur Übersetzung fremdsprachiger Literatur (Lyrik, Prosa, Drama, Essay, Kinder- und Jugendliteratur sowie stilistisch anspruchsvolle Werke der Geisteswissenschaften) ins Deutsche bzw. in eine andere in Österreich gebrauchte Regional- oder Minderheitensprache zu ermöglichen.

Pro Jahr werden drei Jahresstipendien (1.000 Euro monatlich) für in Wien geborene oder seit drei Jahren in Wien wohnende Dramatiker_innen vergeben, die sich über einen längeren Zeitraum hinweg der Fertigstellung eines größeren dramatischen Projektes (Bühnenstück, Film- oder Fernsehdrehbuch, Opernlibretto, Hörspiel etc.) widmen wollen. Die Vergabe erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Fachjury.
 
TERMINE Bewerbungen sind bis 31. August möglich.

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