Jährlich 5 Stipendien (monatl. 1.300 Euro, 6 Monate) zur Förderung junger Künstler_innen bei der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens im Bereich Fotografie und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
TERMIN 31. März
Fotografie
Jährlich 5 Stipendien (monatl. 1.300 Euro, 12 Monate) zur Förderung der künstlerischen Arbeit an größeren Projekten im Bereich Fotografie. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
TERMIN 31. Oktober für Stipendien des Folgejahres
Arbeits- und Projektstipendien für die Vorbereitung, Konzeptualisierung und Realisierung
künstlerischer Projekte im In- und Ausland aus den Bereichen bildende Kunst, Architektur,
Design, Fotografie, Video- und Medienkunst. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf
Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats getroffen.
TERMINE Anträge können gestellt werden bis: 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November
Teilfinanzierung von Projekten in den Bereichen bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst im In- und Ausland und von Publikationen. Die Entscheidung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats gefällt.
TERMINE 4 Antragstermine im Jahr: 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November
Teilfinanzierung von Jahresprogrammen in den Bereichen bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst. Die Entscheidung wird auf Basis einer Empfehlung des zuständigen Beirats gefällt.
TERMIN 15. Oktober des Vorjahres
Mit dem Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger werden transnationale Projekte unterstützt, die die Programmziele sowie
• den Informationsstand über die Europäische Union, ihre Geschichte und Vielfalt vermitteln
• die Unionsbürger_innenschaft und die Voraussetzungen für eine demokratische Bürger_innenbeteiligung auf Unionsebene fördern
Gefördert werden transnationale Projekte, an denen sich mehrere Organisationen aus mehreren Ländern beteiligen. Eine Kofinanzierung (z. B. durch die Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts, durch andere öffentliche oder private Stellen oder durch Eigenmittel) ist erforderlich.
Es werden partizipative Projekte und Aktivitäten der kulturellen Bildung mit Schulen in ganz Österreich konzipiert, beratend und organisatorisch begleitet und gefördert. Ziel ist es, eine aktive Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit zeitgenössischen Kunst- und Kulturformen zu ermöglichen.
TERMINE laut Ausschreibungen
Jährlich werden 50 ein- bis dreimonatige Residence-Stipendien für Künstler_innen aus anderen Ländern für Arbeitsaufenthalte in Österreich vergeben. Das Residence-Programm verfolgt damit das Ziel, innerhalb Österreichs das Interesse und die Auseinandersetzung mit dem Kultur- und Kunstschaffen anderer Länder zu wecken. Residencies gibt es in den Sparten bildende Kunst, künstlerische Fotografie, Video- und Medienkunst, Komposition, Literatur und literarische Übersetzung sowie für interdisziplinäre Kunst. Außerdem gibt es Stipendien für Kunst- und Kulturvermittler_innen.
Gefördert werden Projekte mit maximal 2.000 Euro. Honorarkosten sind nur in Ausnahmefällen abrechenbar. Antragsberechtigt sind alle ÖH-Mitglieder (Studierende an einer Universität, Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Privatuniversität in Österreich). Die Entscheidung wird in einem Ausschuss gefällt.
TERMINE Anträge müssen spätestens sieben Werktage vor den Sitzungen des zuständigen Ausschusses gestellt werden, die in der Regel zu Beginn und Ende eines Semesters stattfinden.