Fotografie

Gefördert werden Projekte von jungen Menschen bzw. Jugendlichen und jungen Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren mit „Rat und Tat“ sowie bis zu 500 Euro. Bedingung: Die Projekte müssen kreativ und innovativ sein, neue Räume öffnen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt beitragen, das Miteinander fördern und in Österreich stattfinden. Vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Jugendinfo vereinbart werden. Die Entscheidung wird
von einer Jury getroffen.

Die auslandskulturellen Agenden des BMEIA werden durch österreichische Kulturforen in 29 Städten umgesetzt. Die Kulturforen verstehen sich als Servicestellen für Kulturschaffende und Wissenschaftler_innen aus Österreich. Sie entwickeln lokal abgestimmte Programme und Projekte mit Institutionen aus den Bereichen Kultur und Wissenschaft in ihrem jeweiligen Gastland. Und sie unterstützen Kulturschaffende und Kulturinstitutionen bei ihren Bemühungen im Aufbau von Kontakten und Netzwerken im und ins Ausland.

Gefördert werden innovative kulturelle oder wissenschaftliche Projekte im In- und Ausland mit kulturpolitischem Inhalt sowie zur Verankerung außenpolitischer und auslandskulturpo- litischer Zielsetzungen in der breiteren öffentlichen Wahrnehmung. Die Antragstellung erfolgt 59formlos mit detaillierter Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan.
TERMINE Antragstellung jederzeit möglich

SHIFT ist ein Programm zur Förderung innovativer Kunst. Gefördert werden Projekte, die an dezentralen Orten künstlerische und kulturelle Impulse setzen und zumindest eine der in der Ausschreibung angeführten Zielsetzungen erfüllen. Die Umsetzung der Projekte muss im Zeitraum Jänner 2019 bis Juni 2020 erfolgen.

Die KÖR Kunst im öffentlichen Raum GmbH hat die Aufgabe, den öffentlichen Raum der Stadt Wien mit permanenten bzw. temporären künstlerischen Projekten zu beleben. KÖR wickelt künstlerische Projekte ab, erteilt Aufträge an Künster_innen, lobt künstlerische Wettbewerbe für Projekte im öffentlichen Raum aus, vergibt auch Förderungen an Künstler_innen bzw. Projektträger_innen und setzt damit verbundene Tätigkeiten (Symposien, Publikationen, Vermittlungsprogramme u. a.) um.

Gefördert werden Kulturprojekte in allen Stadtteilen, Kunst- und Kulturprojekte in interkulturellem sowie in internationalem Kontext wie Konzerte, Performances, Ausstellungen, kulturelle Feste und andere Veranstaltungen.
 
TERMINE Ansuchen sind jeweils bis zu den Einreichterminen Ende Feber und Mitte August möglich.
Ansuchen für Jahresförderungen sind bis 31. März zu stellen.

__Soziale Beihilfen

Für Künstler_innen in extremen sozialen Notsituationen ist die Gewährung sozialer Beihilfen
zur Aufrechterhaltung der künstlerischen Tätigkeit möglich.

TERMINE Eine formlose Antragstellung ist jederzeit möglich.

__Karl-Anton-Wolf-Preis
Im Rahmen des Ö1-Talentestipendiums für bildende Kunst wird der Förderpreis der Karl-Anton-
Wolf-Stiftung vergeben, der mit 5.000 Euro dotiert ist.
TERMIN Keine Bewerbung möglich

Die Studienaufenthalte sind als Möglichkeit zu verstehen, neue Eindrücke und praktische
Erfahrungen zu sammeln und künstlerisch zu verarbeiten. Zusätzlich sollen sie neue Kontakte
ermöglichen, die für eine spätere künstlerische Tätigkeit vor Ort hilfreich sein können.

TERMINE Bewerbungen sind jährlich von 2. Jänner bis 1. März möglich.
ZUSATZINFORMATIONEN
Bewerbung um einen Studienaufenthalt (derzeit Paris und Budapest)
Budapest

Künstler_innen, vornehmlich Studierende oder Absolvent_innen der Kunstuniversitäten am Beginn ihrer beruflichen künstlerischen Tätigkeit, die der Wiener Szene angehören, können sich um eine Ausstellung in der Startgalerie bewerben. Die Auswahl erfolgt über den Beirat für den Kunstankauf.

TERMINE Bewerbungen sind jährlich von 2. Jänner bis 1. März möglich.

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