Mode

Teilfinanzierung, Reise- und Aufenthaltskostenzuschüsse für Auslandsaufenthalte österreichischer Expert_innen, Künstler_innen, und Ensembles sowie für Österreich-Aufenthalte solcher Personen oder Gruppen aus dem Ausland. Für die Entscheidung wird gegebenenfalls ein Beiratsgutachten eingeholt.

TERMINE     Antragstellung jederzeit möglich

Jährlich 5 Stipendien (monatl. 1.300 Euro, 6 Monate) zur Förderung junger Künstler_innen bei der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens im Bereich Mode und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene. Die Entscheidung über die Vergabe wird auf Basis einer Empfehlung einer Jury getroffen.
TERMIN     31. März

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von Modeshows, Ausstellungen von Modedesigner_innen/Labels, Publikatio-
nen von Modedesigner_innen/Labels. Die Entscheidung wird auf Basis einer Juryentschei-
dung gefällt.
TERMINE     laut Ausschreibung (zweimal jährlich)

Schwerpunkt:

Teilfinanzierung von Projekten wie Modeshows, Ausstellungen oder Publikationen. Über die Förderung entscheidet die Abteilung II/1.
TERMINE     Antragstellung jederzeit möglich

Schwerpunkt:

Mit dem Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger werden transnationale Projekte unterstützt, die die Programmziele sowie
•     den Informationsstand über die Europäische Union, ihre Geschichte und Vielfalt vermitteln
•     die Unionsbürger_innenschaft und die Voraussetzungen für eine demokratische Bürger_innenbeteiligung auf Unionsebene fördern

Gefördert werden transnationale Projekte, an denen sich mehrere Organisationen aus mehreren Ländern beteiligen. Eine Kofinanzierung (z. B. durch die Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts, durch andere öffentliche oder private Stellen oder durch Eigenmittel) ist erforderlich.

Es werden partizipative Projekte und Aktivitäten der kulturellen Bildung mit Schulen in ganz Österreich konzipiert, beratend und organisatorisch begleitet und gefördert. Ziel ist es, eine aktive Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit  zeitgenössischen Kunst- und Kulturformen zu ermöglichen.
TERMINE     laut Ausschreibungen

Gefördert werden Projekte mit maximal 2.000 Euro. Honorarkosten sind nur in Ausnahmefällen abrechenbar. Antragsberechtigt sind alle ÖH-Mitglieder (Studierende an einer Universität, Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Privatuniversität in Österreich). Die Entscheidung wird in einem Ausschuss gefällt.
TERMINE     Anträge müssen spätestens sieben Werktage vor den Sitzungen des zuständigen Ausschusses gestellt werden, die in der Regel zu Beginn und Ende eines Semesters stattfinden.
 

Gefördert werden Projekte von jungen Menschen bzw. Jugendlichen und jungen Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren mit „Rat und Tat“ sowie bis zu 500 Euro. Bedingung: Die Projekte müssen kreativ und innovativ sein, neue Räume öffnen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt beitragen, das Miteinander fördern und in Österreich stattfinden. Vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Jugendinfo vereinbart werden. Die Entscheidung wird
von einer Jury getroffen.

Die auslandskulturellen Agenden des BMEIA werden durch österreichische Kulturforen in 29 Städten umgesetzt. Die Kulturforen verstehen sich als Servicestellen für Kulturschaffende und Wissenschaftler_innen aus Österreich. Sie entwickeln lokal abgestimmte Programme und Projekte mit Institutionen aus den Bereichen Kultur und Wissenschaft in ihrem jeweiligen Gastland. Und sie unterstützen Kulturschaffende und Kulturinstitutionen bei ihren Bemühungen im Aufbau von Kontakten und Netzwerken im und ins Ausland.

Seiten