Mit dem Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger werden transnationale Projekte unterstützt, die die Programmziele sowie
• den Informationsstand über die Europäische Union, ihre Geschichte und Vielfalt vermitteln
• die Unionsbürger_innenschaft und die Voraussetzungen für eine demokratische Bürger_innenbeteiligung auf Unionsebene fördern
Literatur
Gefördert werden Verlage für die Übersetzung qualitativ hochwertiger literarischer Werke aus Europa (vorrangig von Autor_innen, die den Literaturpreis der Europäischen Union gewonnen haben), für deren Verbreitung und für das Erreichen neuer Publikumsgruppen.
Förderhöhe: Zweijahresprojekte (3–10 Werke) max. 100.000 Euro, max. 50 % der förderbaren Kosten; Mehrjahresprojekte (5–10 Werke) max. 100.000 Euro/Jahr, max. 50 % der förderbaren Kosten
TERMINE Jährliche Einreichtermine für Zweijahresprojekte (Anfang Feber), für Mehrjahresprojekte alle 3–4 Jahre
Gefördert werden transnationale Projekte, an denen sich mehrere Organisationen aus mehreren Ländern beteiligen. Eine Kofinanzierung (z. B. durch die Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts, durch andere öffentliche oder private Stellen oder durch Eigenmittel) ist erforderlich.
Es werden partizipative Projekte und Aktivitäten der kulturellen Bildung mit Schulen in ganz Österreich konzipiert, beratend und organisatorisch begleitet und gefördert. Ziel ist es, eine aktive Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit zeitgenössischen Kunst- und Kulturformen zu ermöglichen.
TERMINE laut Ausschreibungen
Jährlich werden 50 ein- bis dreimonatige Residence-Stipendien für Künstler_innen aus anderen Ländern für Arbeitsaufenthalte in Österreich vergeben. Das Residence-Programm verfolgt damit das Ziel, innerhalb Österreichs das Interesse und die Auseinandersetzung mit dem Kultur- und Kunstschaffen anderer Länder zu wecken. Residencies gibt es in den Sparten bildende Kunst, künstlerische Fotografie, Video- und Medienkunst, Komposition, Literatur und literarische Übersetzung sowie für interdisziplinäre Kunst. Außerdem gibt es Stipendien für Kunst- und Kulturvermittler_innen.
Unterstützungsleistungen an Autor_innen und allgemeine Maßnahmen, die der Förderung der künstlerischen Kreativität in Österreich dienen:
• einmalige Unterstützungsleistungen für in Bedrängnis geratene Bezugsberechtigte und deren Rechtsnachfolger_innen
• Alterspension ehrenhalber (für besondere Verdienste um die Literar-Mechana)
• Alterspension für Verleger_innen
• Zuschüsse zur Krankenversicherung
• Zuschüsse zum Pflegegeldbezug
• sonstige einmalige Unterstützungen
• Wohnungen
• Fortbildung, Ausbildung, Nachwuchsförderung (Jubiläumsfondsstipendien, Dramatiker_innenstipendien, Drehbuchstipendien)
• allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Bezugsberechtigten
• Förderung von juristischer Literatur auf dem Gebiet des Urheberrechts
• Stiftungen
Unterstützt werden mit Mitteln des Bundeskanzleramts Schriftsteller_innen und Übersetzer_innen mit einmaligen Leistungen zur Behebung von Notfällen oder wiederkehrenden Leistungen (Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung und Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung).
Gefördert werden Projekte mit maximal 2.000 Euro. Honorarkosten sind nur in Ausnahmefällen abrechenbar. Antragsberechtigt sind alle ÖH-Mitglieder (Studierende an einer Universität, Fachhochschule, pädagogischen Hochschule oder Privatuniversität in Österreich). Die Entscheidung wird in einem Ausschuss gefällt.
TERMINE Anträge müssen spätestens sieben Werktage vor den Sitzungen des zuständigen Ausschusses gestellt werden, die in der Regel zu Beginn und Ende eines Semesters stattfinden.
Gefördert werden Projekte von jungen Menschen bzw. Jugendlichen und jungen Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren mit „Rat und Tat“ sowie bis zu 500 Euro. Bedingung: Die Projekte müssen kreativ und innovativ sein, neue Räume öffnen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt beitragen, das Miteinander fördern und in Österreich stattfinden. Vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Jugendinfo vereinbart werden. Die Entscheidung wird
von einer Jury getroffen.
Die auslandskulturellen Agenden des BMEIA werden durch österreichische Kulturforen in 29 Städten umgesetzt. Die Kulturforen verstehen sich als Servicestellen für Kulturschaffende und Wissenschaftler_innen aus Österreich. Sie entwickeln lokal abgestimmte Programme und Projekte mit Institutionen aus den Bereichen Kultur und Wissenschaft in ihrem jeweiligen Gastland. Und sie unterstützen Kulturschaffende und Kulturinstitutionen bei ihren Bemühungen im Aufbau von Kontakten und Netzwerken im und ins Ausland.